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Barrierefreiheit ab 2025: Was das neue Gesetz wirklich für dich bedeutet

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Kategorie: Website-Optimierung

Veröffentlicht am 23.05.2025


Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – ein Schritt in Richtung mehr digitaler Teilhabe für Menschen mit Einschränkungen. Doch bevor du in Panik deine Website umbaust: Das Gesetz gilt nicht für alle.

Wen betrifft das Barrierefreiheitsgesetz?

Das BFSG richtet sich gezielt an Unternehmen, die bestimmte digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Dazu gehören zum Beispiel:

Diese Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Websites und Apps barrierefrei sind – gemäß den internationalen Standards der WCAG 2.1 (Level AA).

Wer ist (noch) nicht betroffen?

Gute Nachrichten für viele kleinere Anbieter: Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro sind explizit ausgenommen – sofern sie keine betroffenen Produkte herstellen oder verkaufen.

Das bedeutet: Wenn du zum Beispiel als Webdesigner:in, Berater:in oder Coach eine Website betreibst, aber keinen Online-Shop hast oder keine digitalen Produkte anbietest, dann bist du (noch) nicht gesetzlich verpflichtet, deine Seite vollständig barrierefrei umzubauen.

Warum es trotzdem Sinn ergibt

Auch wenn du gesetzlich (noch) nicht verpflichtet bist: Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal. Sie verbessert die Nutzerfreundlichkeit für alle, stärkt dein Ranking bei Google und macht deine Inhalte einem breiteren Publikum zugänglich.

Mein Tipp als Webentwicklerin

Prüfe frühzeitig, ob deine Website mittelfristig vom Gesetz betroffen sein könnte. Und überlege, welche Maßnahmen du schon jetzt umsetzen kannst – zum Beispiel kontrastreiche Farben, Alt-Texte für Bilder oder eine klare Navigation.

Fazit: Nicht jede Website muss bis 2025 gesetzlich barrierefrei sein – aber jede Website profitiert davon.

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